Straßenbeleuchtungsportal der Samtgemeinde Hattorf am Harz

 

  

 
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
 
die Gemeinden Elbingerode, Hattorf am Harz, Hörden am Harz und Wulften am Harz haben seit 2010 ihre Straßenbeleuchtung insgesamt erneuert bzw. erneuern diese laufend, um die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Bevölkerung ständig weiter zu verbessern.
 
Um die zuverlässige Betriebsbereitschaft dieser Straßenbeleuchtungsanlagen aufrechtzuerhalten, sollen defekte Lampen schnellstmöglich instand gesetzt werden. Hierbei sind die Gemeinden und die Harz Energie Netz GmbH auf ihre Mithilfe angewiesen. Falls Ihnen eine defekte Lampe aufgefallen ist, können Sie ab sofort Ihre Wahrnehmung ohne Umwege direkt auf dieser Seite melden. Sie brauchen dazu nur den Standort der defekten Lampe und ggf. eine kurze Schadensbeschreibung angeben. Ihre Meldung wird auf dieser Internetseite veröffentlicht, so dass Sie vorab sehen können, ob dieser Schaden bereits gemeldet ist. Gleichzeitig können Sie hier den aktuellen Stand der Reparaturarbeiten verfolgen. Die Schadensmeldung können Sie unter Angabe ihrer E-Mail Adresse abgeben, so dass Sie per Mail eine automatische Eingangsbestätigung ihrer Schadensmeldung erhalten.
 
Für die Reparatur der Straßenlampen wurde aus Kostengründen ein verbindlicher Reparaturintervall bzw. Austauschplan festgelegt, so dass eine zeitnahe Instandsetzung sichergestellt ist.
 
Die Gemeinden Elbingerode, Hattorf am Harz, Hörden am Harz und Wulften am Harz und die Harz Energie Netz GmbH bedanken sich für Ihre Unterstützung.

 

Daniel Kaiser Frank Uhlenhaut
Samtgemeindebürgermeister Harz Energie Netz GmbH
  Kommunalmanagement
Hinweis

Bitte melden Sie schwerwiegende Mängel an Straßenbeleuchtungsanlagen direkt telefonisch unter 05522 503-0. Hierzu zählen:

  • Leuchtkopf oder Schutzglas droht herunterzufallen
     
  • Masttür steht offen oder fehlt

In Zusammenarbeit mit

Störungsmeldung Samtgemeinde Hattorf

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Bereits gemeldete Störungen

offen    in Bearbeitung    behoben   

Status Ort Störung Gemeldet Bemerkungen
37197 Samtgemeinde Hattorf, Hattorf
Förstergasse 10
Lampe ist Aus 09.01.2025 15:59 Lampe ist abends aus und morgens geht sie
37197 Samtgemeinde Hattorf, Hattorf
Schulstr. 3
Lampe ist Aus 31.12.2024 11:06 Am 30.12.2024 war Harzenergie mit einer Hebebühne in der Schulstraße. Am selben Abend bemerkte ich den Ausfall der letzten Straßenbeleuchtung vor der kleinen Sieberbrücke. Diese Straßenlaterne war immer mal wieder von Vandalismus betroffen.
37197 Samtgemeinde Hattorf, Hattorf
Förstergasse 2
Lampe ist Aus 08.12.2024 18:10 Am Nebeneingang der Mitarbeiter des Rewe Marktes.

Reparaturintervalle

KW 51: 16.12.2024 - 20.12.2024
KW 01: 30.12.2024 - 03.01.2025
KW 03: 13.01.2025 - 17.01.2025
KW 07: 10.02.2025 - 14.02.2025
KW 11: 10.03.2025 - 14.03.2025
KW 16: 14.04.2025 - 18.04.2025
KW 23: 02.06.2025 - 06.06.2025
KW 30: 21.07.2025 - 25.07.2025
KW 36: 01.09.2025 - 05.09.2025
KW 40: 29.09.2025 - 03.10.2025
KW 43: 20.10.2025 - 24.10.2025
KW 46: 10.11.2025 - 14.11.2025
KW 47: 17.11.2025 - 21.11.2025
KW 49: 01.12.2025 - 05.12.2025
KW 51: 15.12.2025 - 19.12.2025
KW 01: 29.12.2025 - 02.01.2026
KW 04: 19.01.2026 - 23.01.2026
KW 08: 16.02.2026 - 20.02.2026
KW 13: 23.03.2026 - 27.03.2026
KW 17: 20.04.2026 - 24.04.2026
KW 23: 01.06.2026 - 05.06.2026
KW 30: 20.07.2026 - 24.07.2026
KW 36: 31.08.2026 - 04.09.2026
KW 40: 28.09.2026 - 02.10.2026
KW 43: 19.10.2026 - 23.10.2026
KW 46: 09.11.2026 - 13.11.2026
KW 47: 16.11.2026 - 20.11.2026
KW 49: 30.11.2026 - 04.12.2026
KW 51: 14.12.2026 - 18.12.2026
KW 01: 28.12.2026 - 01.01.2027

Sonderfälle

  1. Leuchtmittel und/oder Schutzgläser werden in der angegebenen Kalenderwoche ausgetauscht, wenn bis zum vorangehenden Freitag, um 12.00 Uhr, mindestens sechs Lampen als defekt gemeldet worden sind. Sind weniger defekte Lampen gemeldet, wird der darauf folgende Austauschtermin herangezogen. Zu diesem Zeitpunkt findet dann in jedem Fall der Austausch statt.
  2. Sollten während eines Reparaturintervalls wesentlich mehr Lampen gemeldet werden, so behält sich die Samtgemeinde vor, einen zusätzlichen Termin einzuschieben.
  3. Straßenlampen, die derart beschädigt sind, dass sie eine Gefährdung darstellen, werden sofort repariert bzw. demontiert.
  4. Straßenlampen, deren Instandsetzung einen größeren Reparaturbedarf erfordern, können mitunter erst zu einem späteren Termin repariert werden. Diese werden mit einem gelben Punkt in der Auflistung der bereits gemeldeten Lampen dargestellt.
  5. Straßenlampen, die an Unfallschwerpunkten stehen, werden schnellstmöglich funktionstüchtig gemacht.